Coronavirus – Information vom 5. März 2020 – Neues Merkblatt vom Bund

5. März 2020
Das Bundesamt für Gesundheit hat das Merkblatt mit den Verhaltensregeln im Zusammenhang mit dem Coronavirus aktualisiert. Im Kanton Zürich dürfen Veranstaltungen unter 1000 Personen nach wie vor grundsätzlich durchgeführt werden, dies schreibt die kantonale Gesundheitsdirektion am Donnerstag in einer Medienmitteilung. Die Stadt Uster orientiert sich wie bisher an den Vorgaben von Bund und Kanton Zürich.

Eine Absprache bei Veranstaltungen bezüglich Risikoabwägung mit der Gesundheitsdirektion sei nicht notwendig, heisst es in der Medienmitteilung des Kantons Zürich weiter. Aufgrund der grossen Zahl an Veranstaltungen im Kantonsgebiet wäre der Aufwand nicht zu bewerkstelligen. Jedoch seien die Empfehlungen der Gesundheitsdirektion (www.gd.zh.ch/coronavirus) zu berücksichtigen.

Neues Merkblatt zu Verhaltensregeln
Die Bevölkerung kann mithelfen, die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen, indem sie die Verhaltensempfehlungen des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) befolgt. Dazu hat das BAG am Donnerstag ein neues Merkblatt publiziert. Es weist auf eine weitere Verhaltensregeln hin und zwar, dass ältere Menschen durch genügend Abstand (gemeint ist von Person zu Person) geschützt werden sollen. 

Hotlines 24h erreichbar

  • Die Hotline für Veranstalter und Gemeinden ist erreichbar über die Telefonnummer 0800 044 117.
  • Für medizinische Fragen rund um das Coronavirus steht das Ärztefon unter der Telefonnummer 0800 33 66 55 zur Verfügung.
  • Das Bundesamt für Gesundheit bietet eine Hotline unter der Telefonnummer 058 463 00 00 an.
Plakat Bundesamt für Gesundheit

Zugehörige Objekte

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Medienmitteilung der GD ZH: Veranstaltungen.pdf (PDF, 58.84 kB) Download 0 Medienmitteilung der GD ZH: Veranstaltungen.pdf
Informationsplakat BAG vom 5. März 2020.pdf (PDF, 1.66 MB) Download 1 Informationsplakat BAG vom 5. März 2020.pdf