Initiative gegen den sinnlosen Bau der Neuen Greifenseestrasse in Nänikon! / Publikation gemäss § 125 Gesetz über die politischen Rechte (GPR)
Beim Stadtrat Uster wurde die nachfolgend bezeichnete Volksinitiative zur Vorprüfung eingereicht:
Titel:
Initiative gegen den sinnlosen Bau der Neuen Greifenseestrasse in Nänikon!
Inititativtext:
Gestützt auf § 10 der Gemeindeordnung der Gemeinde Uster sowie das Gesetz über die politischen Rechte stellen die unterzeichnenden Stimmberechtigten der Stadt Uster in der Form einer allgemeinen Anregung folgendes Begehren:
Die zuständigen politischen Organe der Stadt Uster setzen sich mit allen ihnen zur Verfügung stehenden politischen, demokratischen und rechtlichen Mitteln gegen den Bau der Neuen Greifenseestrasse in Nänikon ein.
Das Initiativkomitee besteht aus den nachstehend angeführten Mitgliedern:
Meret Schneider, Brunnenstrasse 1, Uster
Patricio Frei, Talweg 165, Uster
Eveline Fuchs, Riedikerstrasse 21, Uster
Heinz Girschweiler, Tüfwiesenstrasse 6, Nänikon
Werner Kundert, Jean-Hotz-Strasse 7, Nänikon
Larissa Weile, Bordackerstrasse 58, Uster
Sergio Zanchi, Forchstrasse 22A, Uster
Der Stadtrat hat am 25. Juni 2019 Folgendes beschlossen:
- Es wird festgestellt, dass Titel und Begründung der Volksinitiative «Initiative gegen den sinnlosen Bau der Neuen Greifenseestrasse in Nänikon!» den gesetzlichen Vorschriften entsprechen.
- Es wird festgestellt, dass die Unterschriftenliste den gesetzlichen Vorschriften entspricht.
- Gegen diese Anordnung kann innert 5 Tagen von der Veröffentlichung an gerechnet (Fristenlauf beginnend am Tage nach der Veröffentlichung) beim Bezirksrat Uster, Amtsstrasse 3, 8610 Uster, wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.
Es beginnt somit die Frist von 6 Monaten zur Sammlung und Einreichung der für das Zustandekommen der Volksinitiative erforderlichen Unterschriftenzahl.
Uster, 28. August 2019
Stadtrat Uster
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