Denkmalschutz; Alte Riedikerstrasse 5 (Objekt Nr. F 016), Niederuster, Vertragsgenehmigung
Vertragsgenehmigung
Der Stadtrat hat mit Beschluss Nr. 617 vom 8. November 2016 den verwaltungsrechtlichen Vertrag genehmigt, mit dem das Gebäude Assek. Nr. 642 auf dem Grundstück Kat. Nr. C3071 an der Alten Riedikerstrasse 5 in Niederuster unter Denkmalschutz gestellt wird.
Der Beschluss mit dem verwaltungsrechtlichen Vertrag kann während der Rekursfrist bei der Stadt Uster, Abteilung Bau, Hochbau und Vermessung, Oberlandstrasse 78 (4.Stock), 8610 Uster, während den Öffnungszeiten: MO, DI, DO: 8.00-11.30 / 13.30-16.30 MI: 8.00-11.30 / 13.30-18.30 FR: 8.00-15.30 durchgehend, eingesehen werden.
Dauer
30 Tagen ab Datum der Ausschreibung im «Amtsblatt des Kantons Zürich», die jeweils am Freitag erfolgt.
Interessenwahrung
Alle Angaben ohne Gewähr und ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Massgebliches Publikationsorgan für rechtsverbindliche Veröffentlichungen ist das «Amtsblatt des Kantons Zürich» in der gedruckten Fassung.
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, 3. Abteilung, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden.
Dem Lauf der Rekursfrist und allfälligen Rechtsmitteln gegen diesen Beschluss kommt von Gesetzes wegen keine aufschiebende Wirkung zu.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Hochbau und Vermessung | 044 944 72 99 | Kontaktformular |