Stadthaustelegramm vom 29. September 2016

29. September 2016
Aktuelle Beschlüsse des Stadtrats Uster
Leistungsvereinbarung Schiessanlage Mühleholz Uster mit Gemeinde Mönchaltorf

Die Stadt Uster hat mit der Gemeinde Mönchaltorf im Jahr 1993 eine Vereinbarung abgeschlossen zur Mitbenützung der 300-m-Schiessanlage Mühleholz Uster durch den Schützenverein der Gemeinde Mönchaltorf. Diese Vereinbarung läuft aus und wird nun erneuert. Die Vereinbarung wird neu unbefristet abgeschlossen und legt fest, dass sich der Kostenverteilschlüssel nicht mehr nach den Bevölkerungszahlen, sondern nach den Schusszahlen richtet. Die neue Vereinbarung tritt in Kraft, sobald sie auch der Gemeinderat Mönchaltorf genehmigt haben wird.


Sportzentrum Buchholz, Buswendeschlaufe, Projektfestsetzung und Kreditbewilligung

Auf der Höhe der heutigen Zufahrt zum Parkplatz Buchholz soll eine Buswendeschlaufe realisiert werden. Sie ermöglicht, dass alle Busse (Gelenkbusse, Kleinbusse und Cars) ohne gefährliche Rückwärtsmanöver auf dem Areal des Sportzentrums Buchholz wenden können. Gleichzeitig wird der Zugang zum Areal für Schulkinder und Sportler optimiert: Die Fussgänger und der Veloverkehr werden direkt zur Gschwaderstrasse und zur Autobahnbrücke gelangen können, ohne auf den Wendeplatz der Busse ausweichen zu müssen.


Wahl des Bewirtschafters für den «ÖREB-Kataster» von Uster

Mit der Bewirtschaftung des Katasters der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB) für Uster hat der Stadtrat das Dübendorfer Ingenieurbüro «Gossweiler Ingenieure AG» beauftragt. Dieser Kataster informiert über alle gesetzlichen Grundlagen und behördlichen Erlasse, die auf ein Grundstück wirken (wie etwa Zonenplan, Baulinien, Schutzzonen oder Abstandslinien). Die entsprechenden Daten werden auf einem EDV-System des Kantons geführt. In einem Submissionsverfahren hat der Kanton die Zulassung für die Katasterbearbeitung an fünf private Unternehmen sowie die Städte Zürich und Winterthur vergeben. Alle Gemeinden haben mit einer dieser Stellen einen Nachführungsvertrag abzuschliessen.


Vernehmlassung zum Entwurf für ein Mehrwertausgleichsgesetz (MAG)

Die Baudirektion des Kantons Zürich hat den Stadtrat Uster zur Vernehmlassung zum Entwurf für ein Mehrwertausgleichgesetz (MAG) eingeladen. Der Stadtrat begrüsst die Hauptzielsetzung der Gesetzesvorlage und erachtet dessen Systematik als zielführend. Er unterstützt auch das Ansinnen des Regierungsrates, bei Auf- und Umzonungen eine Mehrwertabgabe zu erheben. Gleichzeitig stellt der Stadtrat den Antrag, dass hierbei den Gemeinden ein Spielraum von bis zu 60 Prozent Mehrwertabgabe einzuräumen ist. Nur wenn dieser Spielraum im Gesetz grosszügig definiert wird, kann die Stadt Uster ihren Weg weiter verfolgen, bei Grossprojekten die Interessen der Stadt mittels städtebaulichen Verträgen einzubringen. Dieser Antrag sowie weitere Anträge zur Höhe der Abgabe, zum Abgabezeitpunkt und zum Umgang mit Zonen für öffentliche Bauten und Anlagen wurden dem Amt für Raumentwicklung eingereicht.