GERICHTLICHES VERBOT (an der Rehbühlstrasse 30, 8610 Uster)
Unberechtigten wird das Betreten des Grundstücks Kataster Nr. A4032 an der Rehbühlstrasse 30 in 8610 Uster untersagt.
Widerhandlungen gegen dieses Verbot werden auf Antrag mit einer Busse bis zu Fr. 200.-- bestraft.
Wer dieses Verbot nicht anerkennen will, hat innert 30 Tagen seit dessen Bekanntmachung und Anbringung auf dem Grundstück beim Gericht Einsprache zu erheben. Die Einsprache bedarf keiner Begründung. Die Einsprache macht das Verbot gegenüber der einsprechenden Person unwirksam. Zur Durchsetzung des Verbots ist beim Gericht Klage einzureichen (Art. 260 ZPO).
Der Fristenlauf beginnt am 22. April 2016. Die Publikation erscheint auch im kantonalen Amtsblatt.
Uster, 20. April 2016
Stadtammannamt Uster
M. Borra