Baugesuch Nr. 2012-0100 (Sonnenbergstrasse)
Die Pläne liegen bei der Abteilung Hochbau, Oberlandstrasse 78, 8610 Uster, 4. Stock, zur Einsicht auf.
Dauer
20 Tage ab Datum der Ausschreibung im «Amtsblatt des Kantons Zürich» und im «Anzeiger von Uster», die jeweils am Freitag erfolgt.
Interessenwahrung
Alle Angaben ohne Gewähr und ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Massgebliches Publikationsorgan für rechtsverbindliche Veröffentlichungen ist der «Anzeiger von Uster» in der gedruckten Fassung.
Begehren um die Zustellung von baurechtlichen Entscheiden müssen innert 20 Tagen nach der Ausschreibung schriftlich bei der Stadt Uster, Abteilung Hochbau, Oberlandstrasse 78, 8610 Uster, gestellt werden. Wer das Begehren nicht innert dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Die Rekursfrist läuft ab Zustellung des Entscheides.
- § 315 Planungs- und Baugesetz, PBG
- §§ 314–316 PBG
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Hochbau und Vermessung | 044 944 72 99 | Kontaktformular |