Konzessionsgesuch, Gesuch um Grundwassernutzung, öffentliche Bekanntmachung und Planauflage gemäss § 38 Wasserwirtschaftsgesetz
Einsprachen gegen dieses Gesuch sind innert einer Frist von 30 Tagen, die am 29. Februar 2016 abläuft, schriftlich und mit einer Begründung im Doppel an die Stadt Uster, Hochbau und Vermessung, Oberlandstrasse 78, 8610 Uster, einzureichen.
Die Akten und Pläne können von Freitag, 29. Januar 2016, bis Montag, 29. Februar 2016, bei der Stadt Uster, Hochbau und Vermessung (4. Stock), Oberlandstrasse 78, 8610 Uster, während der Büroöffnungszeiten, eingesehen werden.
Die Publikation erscheint auch im Amtsblatt des Kantons Zürich vom Freitag, 29. Januar 2016.
Stadt Uster, Bau
Oberlandstrasse 78, 8610 Uster
bau@uster.ch
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Hochbau und Vermessung | 044 944 72 99 | Kontaktformular |