FLUGPLATZ DÜBENDORF: USTER LEHNT ZIVILAVIATISCHE NUTZUNG AB

16. November 2015
Der Stadtrat Uster hat sich mit der Frage der zivilaviatischen Nutzung des Flugplatzes Dübendorf befasst. Einem allfälligen wirtschaftlichen Vorteil bei der Öffnung des Flugplatzes Dübendorf für die zivilaviatische Nutzung steht die Verschlechterung der Wohnqualität infolge des erhöhten Fluglärms gegenüber. Der Stadtrat gewichtet den Schutz der Bevölkerung gegen zusätzlichen Lärm höher als einen möglichen wirtschaftlichen Mehrwert für die Stadt. Aus diesen Überlegungen lehnt er, auch in Anlehnung an den Entscheid der Anrainergemeinden, die Sachpläne des Bundes (Sachplan Militär und Sachplan Infrastruktur Luftfahrt) ab.
Am 3. September 2014 hatte der Bundesrat beschlossen, den Militärflugplatz Dübendorf künftig als ziviles Flugfeld mit Bundesbasis zu nutzen sowie auf einem Teil des Areals den Hub-Standort Zürich des internationalen Innovationsparkes zu ermöglichen. Der Militärflugplatz soll somit in erster Linie dem Geschäftsverkehr dienen, aber auch für Sport- und Freizeitflüge offen stehen und insgesamt für über 28 000 Flugbewegungen pro Jahr genutzt werden. Zudem soll ein neuer Heliport auch private und gewerbliche Flüge zulassen.

Damit dafür die raumplanerischen Rahmenbedingungen gegeben sind, will der Bund den Sachplan Militär (SPM) und den Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) entsprechend anpassen. Die beiden Pläne lagen für die Bevölkerung öffentlich auf. Während der Auflagefrist konnte jedermann zu den beiden Vorlagen Einwendungen erheben. Gleichzeitig wurde die Stadt Uster zur Anhörung eingeladen.

Der Stadtrat hat sich mit der Thematik eingehend auseinandergesetzt. Einem allfälligen wirtschaftlichen Vorteil bei der Öffnung des Flugplatzes Dübendorf für die zivilaviatische Nutzung steht die Verschlechterung der Wohnqualität infolge des erhöhten Fluglärms gegenüber. Im Rahmen dieser Güterabwägung gewichtet der Stadtrat den Schutz der Bevölkerung gegen zusätzlichen Lärm höher als einen möglichen wirtschaftlichen Mehrwert für die Stadt. Aus diesen Überlegungen lehnt er, auch in Anlehnung an den Entscheid der Anrainergemeinden, die Sachpläne des Bundes ab.