FLUGPLATZ DÜBENDORF: USTER LEHNT ZIVILAVIATISCHE NUTZUNG AB
Damit dafür die raumplanerischen Rahmenbedingungen gegeben sind, will der Bund den Sachplan Militär (SPM) und den Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) entsprechend anpassen. Die beiden Pläne lagen für die Bevölkerung öffentlich auf. Während der Auflagefrist konnte jedermann zu den beiden Vorlagen Einwendungen erheben. Gleichzeitig wurde die Stadt Uster zur Anhörung eingeladen.
Der Stadtrat hat sich mit der Thematik eingehend auseinandergesetzt. Einem allfälligen wirtschaftlichen Vorteil bei der Öffnung des Flugplatzes Dübendorf für die zivilaviatische Nutzung steht die Verschlechterung der Wohnqualität infolge des erhöhten Fluglärms gegenüber. Im Rahmen dieser Güterabwägung gewichtet der Stadtrat den Schutz der Bevölkerung gegen zusätzlichen Lärm höher als einen möglichen wirtschaftlichen Mehrwert für die Stadt. Aus diesen Überlegungen lehnt er, auch in Anlehnung an den Entscheid der Anrainergemeinden, die Sachpläne des Bundes ab.