AUFSICHTSBESCHWERDE GEGEN PRIMARSCHULPFLEGE USTER ABGEWIESEN

22. Juli 2014
Mehrere Lehrpersonen und auch Eltern reichten vor zwei Jahren Aufsichtsbeschwerden ein, die sich gegen die Schulleitung des Schulhauses Talacker-Dorf und die Primarschulpflege richteten. Der Primarschulpflege wurde vorgeworfen, ihre Aufsichts- und Fürsorgepflicht nicht wahrgenommen zu haben. Die kantonale Bildungsdirektion hat die Aufsichtsbeschwerde der Lehrpersonen kürzlich abgewiesen.
Bei der Bildungsdirektion und beim Bezirksrat wurden im Sommer 2012 zwei Aufsichtsbeschwerden bezüglich der Schuleinheit Talacker-Dorf eingereicht. Darin wurde der Schulpflege, namentlich deren Präsidentin, Sabine Wettstein, vorgeworfen, ihre Aufsichtspflicht verletzt zu haben. Auch wurde gefordert, dass die Primarschulpflege zu verpflichten sei, ihre Funktionen wahrzunehmen und umgehend Massnahmen zum Schutz der Lehrpersonen zu ergreifen. In der Aufsichtsbeschwerde wurden auch die Schulleiterin und ihre Stellvertreterin heftig angegriffen. Da es sich damals um ein laufendes Verfahren handelte, durfte die Schulpflege keine Stellung nehmen. Das Arbeitsverhältnis mit der Schulleiterin und ihrer Stellvertreterin wurde in der Zwischenzeit aufgelöst, da in der entstandenen Situation keine andere Lösung für alle Beteiligten mehr gefunden werden konnte.

Nun hat die Bildungsdirektion zur Aufsichtsbeschwerde Stellung genommen. Da sowohl die Schulleiterin als auch die Stellvertreterin nicht mehr an der Primarschule Uster tätig sind, ist die Bildungsdirektion auf die Vorwürfe gegen die beiden Personen nicht eingetreten. Die Vorwürfe an die Schulpflege und deren Präsidentin betreffend stellt die Bildungsdirektion fest, dass diese ihre gesetzlichen Führungs- und Aufsichtsfunktionen ordnungsgemäss erfüllt hätten. Ihre Pflichten hätten sie aufgrund der zur Verfügung stehenden Informationen wahrgenommen und im Rahmen ihres Ermessens gehandelt. Für die Bildungsdirektion besteht kein Anlass, aufsichtsrechtlich einzuschreiten, deshalb leistet sie der Aufsichtsbeschwerde keine Folge und weist diese ab.

Die Schulpflege und die noch amtierende Schulpräsidentin, Sabine Wettstein, bedauern ausserordentlich, dass eine solche Konfliktsituation entstehen konnte. Sie fühlten sich mit der Abweisung der Aufsichtsbeschwerde in ihrer Ansicht bestärkt, jederzeit nach ihrem jeweiligen Wissensstand gehandelt zu haben. In den vergangenen zwei Jahren wurden verschiedene klärende Gespräche mit den Lehrpersonen geführt. Denn es hatte sich im Rahmen der Aufsichtsbeschwerde gezeigt, dass vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Rolle der Schulpflege nicht klar ist: Diese ist für die strategische Führung verantwortlich, während die operative Verantwortung bei den Schulleitungen liegt. Bei Konflikten zwischen Lehrpersonen und Schulleitung wird die Schulpflege nur dann aktiv, wenn sie darüber informiert wird und kein anderer Weg zur Beilegung mehr offensteht.

Michael Brugger hat nach den Sommerferien und bis Ende 2012 die Schuleinheit interimistisch geleitet; seit 1.1.2013 ist Christine Walter als neue Schulleiterin im Talacker-Dorf tätig. Seit diesem Wechsel hat sich die Lage in der Schuleinheit beruhigt, der Schulbetrieb kann seither konfliktfrei und in der gewünschten Qualität geführt werden. Die Primarschulpflege Uster dankt Christine Walter für ihre umsichtige Führung in dieser schwierigen Situation. Die Schulpflege hat aufgrund der Vorkommnisse entschieden, ein Konfliktmanagementsystem einzuführen. Erste Arbeiten dafür wurden bereits umgesetzt, die neue Schulpflege wird sie weiterführen.

Die Antwort der Bildungsdirektion auf die Aufsichtsbeschwerde der Eltern steht noch aus, ebenfalls der Entscheid des Bezirksrats. Anhand der Beurteilung der Bildungsdirektion geht die Primarschulpräsidentin, Sabine Wettstein, aber davon aus, dass keine weiteren Schritte gegen sie oder die Schulpflege ergriffen werden.