Resultate der Gemeindeabstimmung vom 9. Juni 2024

12. Juni 2024

Zahl der Stimmberechtigten:

          22'279

1. Genehmigung eines Investitionskredits von 33,3 Millionen Franken für das Kultur- und Begegnungszentrum Zeughausareal sowie 3,3 Millionen Franken für eine Tiefgarage, total 36,6 Millionen Franken (exkl. MWST, Kostengenauigkeit ± 10 %)

Eingegangene Stimmzettel

          11'657

Abzüglich leere Stimmzettel

              133

Abzüglich ungültige Stimmzettel

                 1

Gültige Stimmzettel

          11'523

Ja-Stimmen

           6'311

Nein-Stimmen

           5'212

Total = Gültige Stimmzettel

          11'523

Die Vorlage wurde angenommen.

 

Stimmbeteiligung:

       52.32 %

2. Gründung der Zeughaus Uster AG als gemeinnützige Aktiengesellschaft mit einer Beteiligung der Stadt Uster im Umfang von 1 Million Franken (Zeughausarealverordnung)

Eingegangene Stimmzettel

          11'614

Abzüglich leere Stimmzettel

              151

Abzüglich ungültige Stimmzettel

                 4

Gültige Stimmzettel

          11'459

Ja-Stimmen

           6'503

Nein-Stimmen

           4'956

Total = Gültige Stimmzettel

          11'459

Die Vorlage wurde angenommen.

 

Stimmbeteiligung:

       52.13 %

Gegen diese Abstimmung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet (Fristenlauf beginnend am Tage nach der Veröffentlichung), schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Uster, Amtsstrasse 3, 8610 Uster, erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. c i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 21a und § 22 Abs. 1 VRG). 

Im Übrigen kann gegen die Abstimmung innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet (Fristenlauf beginnend am Tage nach der Veröffentlichung), schriftlich Rekurs beim Bezirksrat Uster, Amtsstrasse 3, 8610 Uster, erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. a und d i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 20 und § 22 Abs. 1 VRG).

Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.

Uster, 12. Juni 2024
Stadtkanzlei Uster

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