Resultate der Gemeindeabstimmung vom 3. März 2024

6. März 2024

Zahl der Stimmberechtigten:

          22'292

1. Beteiligung der Stadt Uster an der geplanten Aktienkapitalerhöhung für die Spital Uster AG im Umfang von maximal 20 Millionen Franken, wobei der Anteil der Stadt am Aktienkapital nach der Kapitalerhöhung 50 % nicht erreichen darf

Eingegangene Stimmzettel

          13'546

Abzüglich leere Stimmzettel

              175

Abzüglich ungültige Stimmzettel

                 2

Gültige Stimmzettel

          13'369

Ja-Stimmen

          11'702

Nein-Stimmen

           1'667

Total = Gültige Stimmzettel

          13'369

Die Vorlage wurde angenommen.

 

Stimmbeteiligung:

       60.77 %

2. Projektierungskredit von 1 166 500 Franken für die Gesamtsanierung der Liegenschaft Untere Farb und den Einbau des Stadtarchivs

Eingegangene Stimmzettel

          13'294

Abzüglich leere Stimmzettel

              289

Abzüglich ungültige Stimmzettel

                 3

Gültige Stimmzettel

          13'002

Ja-Stimmen

           6'042

Nein-Stimmen

           6'960

Total = Gültige Stimmzettel

          13'002

Die Vorlage wurde abgelehnt.

 

Stimmbeteiligung:

       59.64 %

3. Integration der heutigen Angebote des Vereins «Musikschule Uster Greifensee» (MSUG) per Schuljahr 2024/2025 in die Primarschule Uster

Eingegangene Stimmzettel

          13'121

Abzüglich leere Stimmzettel

              358

Abzüglich ungültige Stimmzettel

                 0

Gültige Stimmzettel

          12'763

Ja-Stimmen

           9'959

Nein-Stimmen

           2'804

Total = Gültige Stimmzettel

          12'763

Die Vorlage wurde angenommen.

 

Stimmbeteiligung:

       58.86 %

4. Volksinitiative «Nachhaltigkeit auch finanziell – Schuldenbremse für Uster!»

Eingegangene Stimmzettel

          13'089

Abzüglich leere Stimmzettel

              385

Abzüglich ungültige Stimmzettel

                 2

Gültige Stimmzettel

          12'702

Ja-Stimmen

           6'284

Nein-Stimmen

           6'418

Total = Gültige Stimmzettel

          12'702

Die Initiative wurde abgelehnt.

 

Stimmbeteiligung:

       58.72 %

Gegen diese Abstimmung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet (Fristenlauf beginnend am Tage nach der Veröffentlichung), schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Uster, Amtsstrasse 3, 8610 Uster, erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. c i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 21a und § 22 Abs. 1 VRG). 

Im Übrigen kann gegen die Abstimmung innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet (Fristenlauf beginnend am Tage nach der Veröffentlichung), schriftlich Rekurs beim Bezirksrat Uster, Amtsstrasse 3, 8610 Uster, erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. a und d i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 20 und § 22 Abs. 1 VRG).

Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.

Uster, 6. März 2024
Stadtkanzlei Uster

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