BURGSTRASSE WIRD SANIERT
Die Burgstrasse kann nur von Nossikon her als Sackgasse befahren werden. Die Fussgängerinnen und Fussgänger können die Burgstrasse jederzeit begehen. Velofahrende werden gebeten, ihr Fahrrad zu stossen. Die Buslinien 813/814 werden umgeleitet. Die Haltestellen Stadtpark, Apothekerstrasse, Burgreben und Burgstrasse können nicht bedient werden. Die Haltestelle Krone wird etwa 100 Meter verlegt, an die Steigstrasse. Für die Haltestellen Apothekerstrasse, Stadtpark, Burgstrasse und Burgreben stehen die Haltestellen Talacker oder Zentralstrasse der Linie 842 zur Verfügung. Die VZO-Passagiere werden gebeten, auf diese Haltestellen auszuweichen. Die Zufahrt für Zubringer und Anwohner wird stets gewährleistet: Vor Ort bitte die Signalisation beachten.
Bis Ende 2013 werden die ersten beiden Etappen ausgeführt. Zwischen Februar und Juni 2014 folgt die letzte Bauetappe. Bis Ende Juni 2014 sollten alle Bauarbeiten an der Burgstrasse beendet sein. Da die Arbeiten witterungsabhängig sind, kann es zeitliche Verschiebungen geben.
Sparbeschlüsse haben Baustart verhindert
Die Sanierung der Burgstrasse hat eine lange Vorgeschichte: Bereits 1999 arbeitete die Stadt Uster zusammen mit einem Ingenieurbüro ein Vorprojekt aus. Sparbemühungen mit Budgetkürzungen führten jedoch dazu, dass die Burgstrasse nicht früher saniert werden konnte.
Im Jahr 2009 wurde das Projekt Sanierung Burgstrasse wieder in Angriff genommen. Die Stadt Uster überarbeitete zusammen mit Ingenieurunternehmen, Landschaftsarchitekten, Werkeigentümern und weiteren Fachstellen das vorhandene Vorprojekt und erstellte in der Folge das Betriebs- und Gestaltungsprojekt sowie das Bauprojekt. 2012 war es schliesslich so weit: In Koordination mit dem Kreiselbau an der Kreuzung Talacker-/Burgstrasse realisierte die Stadt Uster den westlichen Abschnitt der Burgstrasse – ca. 50 Meter zwischen Schwizer- und Tägerackerstrasse – gleichzeitig mit dem Kantonsprojekt.
Bagger fahren auf
Mitte April fahren nun die Bagger erneut auf: Die Burgstrasse wird neu mit zwei Radstreifen von je 1,25 Metern ausgebildet. Die geplante Fahrbahnbreite von sieben Metern entspricht weitgehend der heutigen Situation. Die bestehenden Bushaltestellen werden behindertengerecht ausgebaut und die Fussgängerübergänge besser ausgeleuchtet. Entlang der Burgstrasse, auf der Seite des Rebhangs, muss auf einer Länge von 150 Metern eine Stützmauer erstellt werden. Die Stützmauer wird als Trockensteinmauer ausgeführt und somit der Rebhang gestalterisch aufgewertet. Auf Verkehrsberuhigungsmassnahmen in Form von Schwellen und Einengungen wird verzichtet, da die Burgstrasse eine wichtige Quartiererschliessungsstrasse und eine Ausnahmetransportroute ist. Die vorhandenen Bäume bleiben weitgehend bestehen. Hingegen müssen die Hecken entlang der Burgstrasse neu gepflanzt werden, da diese für den Bau des Gehwegs weichen müssen.
Auch die bestehenden Regenabwasser- und Mischabwasserleitungen sowie die Werkleitungen der Energie Uster AG (Gas, Wasser, Elektrizität), der Swisscom und der Cablecom befinden sich in einem baulich desolaten Zustand und müssen auf der gesamten Länge von rund 860 Metern ersetzt oder saniert werden. Die geologischen Untersuchungen an der Burgstrasse zeigen auf, dass mit sehr schlechtem Baugrund zu rechnen ist. Für die Kanalisation und die Werkleitungen müssen daher Massnahmen zur Verbesserung des Baugrunds getroffen werden. Zusätzlich zur Burgstrasse wird die Kanalisation des Junkerwegs und ein Teil des Burgwegs in Koordination mit den Werkeigentümern ebenfalls saniert.
Schutz des Grundwassers
Im Herbst 2008 hat die Stadtentwässerung Uster im Rahmen des Projektes «Zustandserfassung privater Liegenschaftsentwässerung im Grundwasserbereich» die Liegenschaftsentwässerung mittels Kanalfernsehen erfasst. Diese wurden anschliessend einer Zustandsbeurteilung nach VSA-Kritierien unterzogen. Es zeigte sich, dass eine Umstellung des bestehenden Entwässerungssystems der angeschlossenen Liegenschaften auf ein Trennsystem (Trennung Schmutz- und Regenwasser) die bestmögliche bauliche Massnahme darstellt, um das massgebende übergeordnete Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer einhalten zu können (Gewässerschutzgesetz GSchG). Damit später keine Strassenaufbrüche in der Burgstrasse nötig sind, werden die Anschlussleitungen der privaten Liegenschaften an der Burgstrasse in Verbindung mit dem Bauprojekt projektiert, bearbeitet und umgesetzt, sofern die privaten Grundeigentümer ihr Einverständnis geben. Die Finanzierung dieser privaten Hausanschlussleitungen erfolgt durch die Grundeigentümer.