Stadt Uster legt Richtplan für ein attraktives und nachhaltiges Uster auf

5. Oktober 2022
Der Stadtrat Uster hat den kommunalen Richtplan überarbeitet. Anfang November können sich Interessierte im Rahmen der öffentlichen Auflage dazu äussern. Eingesehen werden kann der Richtplan auf der Website der Stadt Uster aber bereits ab sofort. Im Richtplan werden die baulichen Entwicklungsziele der Stadt mit Handlungsaufträgen konkretisiert, die für die Behörden verbindlich sind. Neu erhalten unter anderem die Förderung des Fuss- und Veloverkehrs sowie der Schutz von Natur und Stadtklima mehr Gewicht.

Im Sommer 2019 hat der Stadtrat ein Stadtentwicklungskonzept festgesetzt, das aufzeigt, wie sich Uster in den kommenden rund 30 Jahren als attraktiver und nachhaltiger Wohn- und Arbeitsstandort weiterentwickeln soll. Damit die Ziele des Konzepts auch den Weg in die Umsetzung finden, wird der kommunale Richtplan angepasst. Der Richtplan stellt die Leitplanken dar, an denen sich die Stadt bei der Planung und Umsetzung von baulichen Massnahmen orientieren muss.

Die Überarbeitung des Richtplans hat drei Jahre beansprucht und wurde von einer Vertretergruppe des Parlaments begleitet. Anfang November können sich alle Interessierten im Rahmen der öffentlichen Auflage während 60 Tagen zum neuen Richtplan äussern. Dies hat der Stadtrat an seiner Sitzung vom Dienstag, 4. Oktober 2022, entschieden. Um Interessierten genügend Vorlauf für die Prüfung des umfangreichen Entwurfs zu geben, kann der Entwurf ab sofort hier eingesehen werden. Für die Zeit der offiziellen öffentlichen Auflage werden die Unterlagen im Stadthaus West, am Schalter im 4. Stock aufgelegt.

Nach der Auflage wird der Richtplan überarbeitet und soll 2023 dem Gemeinderat zur Festsetzung übergeben werden. Danach wird die Stadt den kommunalen Nutzungsplan überarbeiten. Im Gegensatz zum Richtplan ist dieser auch für private Grundeigentümer verpflichtend und enthält unter anderem Vorgaben betreffend der Nutzung, Dimension oder Erschliessung von Bauobjekten.

Förderung des Fuss- und Veloverkehrs
Die Stadt Uster hat im Stadtentwicklungskonzept verschiedene Strategien skizziert, damit sie ihre verkehrlichen Herausforderungen lösen, das Zentrum aufwerten und die Grün- und Erholungsräume der Stadt erhalten und stärken kann. Die für die Behörden relevanten Aussagen aus dem Stadtentwicklungskonzept wurden in den Richtplan übernommen und wo nötig mit Massnahmen konkretisiert. So enthält der Richtplan zum Beispiel Handlungsaufträge, um den Velo- und Fussverkehrs zu fördern. Mit einer Definition des zukünftigen Fuss- und Velowegnetzes legt der Richtplan die Grundlage für Aufwertungsmassnahmen. In Form von Standards gibt er neu vor, wie Fuss- und Velowege sicher und attraktiv gestaltet werden. In den Wohnquartieren soll, wo noch nicht vorhanden, Tempo 30 eingeführt werden. Und damit das Zentrum von Uster für den Fussverkehr attraktiver wird, ist im Richtplan festgehalten, dass in der Gerichts- und Webernstrasse eine Fussgängerzone umzusetzen ist.

Massnahmen zu Verbesserung der Biodiversität und des Stadtklimas
Auch Vorgaben für den Naturschutz und für die Erhaltung eines stadtverträglichen Klimas haben im überarbeiteten Richtplan Eingang gefunden. So enthält er beispielsweise Handlungsaufträge, damit Uster auch zukünftig von kühlenden Luftströmen an den Stadträndern profitieren kann. Im Zentrumsbereich soll mit einer bewussten Gestaltung der Plätze die Sommerhitze gemindert werden. Und um die Biodiversität auf dem Stadtgebiet zu stärken, sind unter anderem neue Vernetzungskorridore für Kleintiere sowie Querungsstellen für Amphibien vorgesehen.

Richtplan