Feuerverbot auf dem Gebiet der Stadt Uster aufgehoben
Immer noch herrscht verbreitet Trockenheit. Nach den Niederschlägen Ende der vergangenen Woche wie auch dem Temperaturrückgang insbesondere nachts hat sich jedoch das Brandrisiko erheblich vermindert. Aufgrund einer Lagebeurteilung und gemäss Einschätzung von Sicherheitsfachleuten kann das allgemeine Feuerverbot im Freien wieder aufgehoben werden. Die Stadt Uster hat deshalb nach durchgeführter Konsultation im Bezirk ihre Verfügung vom 25. Juli 2022 widerrufen.
Kantonales Feuerverbot gilt weiter
Bis auf Widerruf der kantonalen Baudirektion gilt unverändert ein absolutes Feuerverbot im Wald und bis 50 Meter vom Waldrand entfernt. Dort ist es verboten, Feuer zu entfachen sowie brennendes oder glühendes Material wegzuwerfen, wie etwa Zigaretten oder Zündhölzer. Dieses Verbot gilt ausdrücklich auch für befestigte, offizielle Feuerstellen, Feuerstellen in und um Waldhütten sowie für Holzkohlefeuer und -grills. Ausgenommen sind kontrollierte Grillfeuer in Siedlungsgebieten, beispielsweise in Gärten, Schrebergärten oder auf Terrassen.
Vorsichtsmassnahmen beachten
Obwohl das absolute Feuerverbot aufgehoben ist, sind stets folgende Vorsichtmassnahmen zu beachten:
- Feuer nie unbeaufsichtigt brennen lassen – auch nicht im Garten; allfälligen Funkenwurf sofort löschen.
- Vor dem Verlassen einer Feuerstelle Flammen und Glut vollständig löschen.
- Feuer nur in genügend grossem Abstand zu Gebäuden, Getreidefeldern, Gebüschen und Waldrändern entfachen.
- Fest eingerichtete Feuerstellen benutzen.
- Keine brennenden Raucherwaren fortwerfen.
Das Abbrennen von Feuerwerk ist ohne ausdrückliche Bewilligung gemäss der kommunalen Polizeiverordnung bis zum 31. Dezember 2022 untersagt.