Röm.-kath. Kirchgemeinde Uster: Erneuerungswahl von drei Mitgliedern der Synode der Römisch-katholischen Körperschaft des Kantons Zürich für die Amtsdauer 2023–2027
Im Frühjahr 2023 sind die Erneuerungswahlen der Mitglieder der Synode vorzunehmen. Sofern eine Urnenwahl erforderlich ist, findet der 1. Wahlgang am Sonntag, 12. März 2023 statt.
Auf die röm.-kath. Kirchgemeinde Uster entfallen 3 Sitze. Die Wahl wird nach Art. 21 und 22 der Kirchenordnung (KO) i.V.m. §§ 48 ff. des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) durchgeführt.
Das Formular Wahlvorschlag ist unter www.kirchgemeinde-uster.ch sowie auf www.uster.ch aufgeschaltet. Dieses ist von mindestens 15 Stimmberechtigten der Kath. Kirchgemeinde Uster eigenhändig ausgefüllt und unterschrieben bis spätestens Montag, 26. September 2022 der Stadtkanzlei Uster, Bahnhofstrasse 17, 8610 Uster einzureichen.
Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Wählbar sind Mitglieder der Kirchgemeinde, welche das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und im Besitze des Schweizer Bürgerrechtes oder der Niederlassungs- oder Aufenthaltsbewilligung B, C und Ci sind. Die Kandidatin oder der Kandidat muss mit Namen, Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort/Heimatland auf dem Wahlvorschlag bezeichnet werden. Anzugeben ist zudem, ob ein kirchliches Anstellungsverhältnis besteht.
Die provisorischen Wahlvorschläge werden nach Ablauf der ersten Frist, welche ab Mittwoch, 17. August 2022 bis Montag, 26. September 2022 läuft, veröffentlicht. Innert einer zweiten Frist von 7 Tagen, von der Publikation an gerechnet, können die Vorschläge geändert, zurückgezogen oder neue eingereicht werden.
Der Stadtrat Uster, wahlleitende Behörde, erklärt die Vorgeschlagenen als gewählt, wenn die Voraussetzungen für eine stille Wahl gemäss § 54 GPR erfüllt sind. Andernfalls wird eine Urnenwahl angeordnet.
Gegen diese Wahlanordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen bei der Rekurskommission der Röm.-kath. Körperschaft, Minervastrasse 99, 8032 Zürich, erhoben werden (§ 47 lit. d KO). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
Uster, 17. August 2022
Stadtrat Uster (wahlleitende Behörde)
Zugehörige Objekte
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Formular Wahlvorschlag (BITTE DOPPELSEITIG AUSDRUCKEN). (DOCX, 40.74 kB) | Download | 0 | Formular Wahlvorschlag (BITTE DOPPELSEITIG AUSDRUCKEN). |
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