Stadtrat freut sich über Ja zur Rechtsformumwandlung des Spitals Uster
Mit ihrem Ja vom 15. Mai 2022 zur Rechtsformwandlung des Zweckverband Spitals Uster in eine gemeinnützige Aktiengesellschaft haben die Stimmberechtigten der zehn Trägergemeinden ihr vitales Interesse an einem zukunftsfähigen Spital Uster zum Ausdruck gebracht. Die Bevölkerung schätzt die wohnortsnahe und qualitativ hochstehende Spitalversorgung. Dem Spital Uster kommt eine entscheidende Funktion bei der integrierten Gesundheitsversorgung zu. Mit seinen über 1200 Arbeits- und rund 230 Ausbildungsplätzen gehört es zu den grössten Arbeitgebern und Ausbildungsbetrieben in der Region. Für den Stadtrat ist das sehr deutliche Ja auch ein unmissverständliches und starkes Zeichen an den Zürcher Regierungsrat, das Spital Uster mit definitiven und unbefristeten Leistungsaufträgen zu erhalten.
Die neue Rechtsform gibt dem Spital die nötige Flexibilität und «Wettbewerbsfähigkeit, um im dynamischen Gesundheitswesen bestehen zu können. Die Aktiengesellschaft reduziert zudem das finanzielle Risiko der Aktionärs-Gemeinden deutlich. Im Zweckverband sind die Gemeinden verpflichtet, allfällige finanzielle Verluste über das Eigenkapital hinaus in vollem Umfang auszugleichen. In der Aktiengesellschaft entfällt diese Verpflichtung zur Nachfinanzierung. Gleichzeitig wird auch die finanzielle Sicherheit des Spitals stark erhöht, weil das Eigenkapital künftig über das Aktienkapital gesichert ist.
Mit dem Ja zur Rechtsformumwandlung bleiben die Gemeinden Eigentümerinnen der Spital Uster AG. Als Hauptaktionärin mit 49,6% der Aktien und einem Sitz im künftigen Verwaltungsrat hat die Stadt Uster einen gewichtigen Einfluss auf die strategische Ausrichtung des Spitals.