Periodische Kontrollen von Blitzschutzsystemen im Jahr 2022

9. Februar 2022
Gestützt auf die Weisung «Blitzschutzsysteme» der Gebäudeversicherung Kanton Zürich (GVZ) vom 1. Januar 2015 werden dieses Jahr im Auftrag der GVZ die vorgeschriebenen Blitzschutzsysteme der Gebäude (Strassenzüge G-R) in der Stadt Uster unangemeldet kontrolliert.

Von der GVZ als Blitzschutzaufseher angestellt, führt Herr Jürg Tschopp, Speckstrasse 3, 8330 Pfäffikon (ZH) die periodischen Kontrollen durch. Die periodischen Kontrollen werden, wenn möglich, in der ersten Jahreshälfte durchgeführt und sind für die Eigentümerschaften kostenlos. Nachkontrollen finden in der zweiten Jahreshälfte oder im Folgejahr statt.

Freiwillig errichtete Blitzschutzsysteme sind im Auftrag der Eigentümerschaft durch einen Blitzschutzaufseher oder eine Fachperson äusserer Blitzschutz VKF, gemäss den Leitsätzen der electrosuisse «Blitzschutzsysteme SNR 464022» mindestens alle 10 Jahre zu kontrollieren. 

Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link
https://www.gvz.ch/hauptnavigation/brandschutz/blitzschutzwesen
 

Zugehörige Objekte