Revision der Baugebührenverordnung

22. Dezember 2021
Revision der Verordnung über die Gebühren im Bauwesen (Baugebührenverordnung)

Mit Beschluss Nr. 555 vom 14. Dezember 2021 hat der Stadtrat die Verordnung über die Gebühren im Bauwesen (Baugebührenverordnung) revidiert.

Der Beschluss sowie die revidierte Verordnung können während der Rekursfrist bei der Stadt Uster, Abteilung Bau, Oberlandstrasse 82, 4. Stock, 8610 Uster, oder digital unter www.uster.ch/amtsmitteilungen eingesehen werden.

Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Bezirksrat Uster, Amtsstrasse 3, 8610 Uster, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag sowie dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.

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