Erneuerungswahlen Stadt Uster 2022-2026 / Festlegung Wahltermine und des Amtsantritts Stadtrat
Der Stadtrat hat mit Beschluss vom 11. Mai 2021 Folgendes beschlossen:
- Die Erneuerungswahl des Gemeinderates, des Stadtrates, der Primarschulpflege, der Sozialbehörde sowie des Notars/der Notarin (Notariatskreis Uster) wird auf Sonntag, 27. März 2022, festgesetzt.
- Die Sekundarschulpflege und die reformierte Kirchenpflege werden eingeladen, die sie betreffenden Erneuerungswahlen (inkl. diejenige der RPK der reformierten Kirchenpflege) auf Sonntag, 13. Februar 2022, sowie einen allfällig notwendigen zweiten Wahlgang auf Sonntag, 27. März 2022, festzusetzen.
- Ein allfällig notwendiger zweiter Wahlgang für Stadtrat, Primarschulpflege, Sozialbehörde sowie Notar/Notarin (Notariatskreis Uster) wird auf Sonntag, 15. Mai 2022, festgesetzt.
- Die konstituierende Sitzung des Stadtrates wird auf Dienstag, 3. Mai 2022 (Wahl von Stadtpräsidium und allen Mitgliedern Stadtrat im ersten Wahlgang), bzw. 7. Juni 2022 (2. Wahlgang notwendig) festgesetzt.
- Primarschulpflege und Sozialbehörde werden eingeladen, ihre konstituierende Sitzung abgestimmt auf diejenige des Stadtrates festzusetzen.
- Auf die Beigabe eines Beiblattes zum bei den Erneuerungswahlen des Stadtrates zum Einsatz gelangenden leeren Wahlzettel wird verzichtet.
- Die Wahlergebnisse des 27. März 2022 werden wie folgt publiziert:
Mittwoch, 30. März 2022: Stadtrat, Primarschulpflege, Sozialbehörde, Notar
Mittwoch, 6. April 2022: Gemeinderat
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Bezirksrat Uster, Amtsstrasse 3, 8610 Uster, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag sowie dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich, beizulegen. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.
Uster, 9. Juni 2021
Stadtrat Uster
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