Baugesuch Nr. 2020-0215: Weidstrasse 9, Kirchuster

17. Februar 2021
JCW Liegenschaften AG, Christian Windmeier, Brunnenwiesenstrasse 13, 8610 Uster; Ergänzung bestehende Sichtschutzelemente, Weidstrasse 9, Assek. Nr. 7457, Kat. Nr. B4600, Kirchuster (Wohnzone W2/40 - II)

Ort der Planauflage
Abteilung Bau, Hochbau und Vermessung, Oberlandstrasse 82, 8610 Uster, 4. Stock bzw. nachstehend unter Dokumente
Öffnungszeiten:
Mo-Do: 8.00-11.30 Uhr / 13.30-16.30 Uhr
Fr 8.00-14.00 Uhr durchgehend

Dauer
20 Tage

Interessenwahrung
Alle Angaben ohne Gewähr und ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Massgebliches Publikationsorgan für rechtsverbindliche Veröffentlichungen ist das «Amtsblatt des Kantons Zürich».

Begehren um die Zustellung von baurechtlichen Entscheiden müssen innert 20 Tagen seit der Ausschreibung im «Amtsblatt des Kantons Zürich» handschriftlich unterzeichnet (Fax oder E-Mail genügen nicht) bei der Stadt Uster, Abteilung Bau, Hochbau und Vermessung, Oberlandstrasse 82, Postfach, 8610 Uster, gestellt werden. Wer das Begehren nicht innert dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Die Rekursfrist läuft ab Zustellung des Entscheids.

  • §§ 315–316 Planungs- und Baugesetz PBG

Zugehörige Objekte