Baugesuch Nr. 2020-0210: Brunnenstrasse 31, Kirchuster

13. Januar 2021
Veton und Arbneshe Ismajlaj, Brunnenstrasse 31, 8610 Uster; Lärm- und Sichtschutzwand (bereits erstellt), Brunnenstrasse 31, Assek. Nr. 1818, Kat. Nr. B7612, Kirchuster (Wohnzone W3/50G - III)

Auflage
Die Pläne liegen bei der Abteilung Bau, Hochbau und Vermessung, Oberlandstrasse 82, 8610 Uster, 4. Stock bzw. nachstehend unter Dokumente zur Einsicht auf. 

Dauer
20 Tage

Interessenwahrung
Alle Angaben ohne Gewähr und ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Massgebliches Publikationsorgan für rechtsverbindliche Veröffentlichungen ist das «Amtsblatt des Kantons Zürich».

Begehren um die Zustellung von baurechtlichen Entscheiden müssen innert 20 Tagen seit der Ausschreibung im «Amtsblatt des Kantons Zürich» handschriftlich unterzeichnet (Fax oder E-Mail genügen nicht) bei der Stadt Uster, Abteilung Bau, Hochbau und Vermessung, Oberlandstrasse 82, Postfach, 8610 Uster, gestellt werden. Wer das Begehren nicht innert dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Die Rekursfrist läuft ab Zustellung des Entscheids.

  • §§ 315–316 Planungs- und Baugesetz PBG

Zugehörige Objekte