PRIVATER GESTALTUNGSPLAN «AM STADTPARK» IST RECHTSKRÄFTIG
Der private Gestaltungsplan «Am Stadtpark» ist rechtskräftig. Er trat am 27. August 2016 in Kraft. Auf der Grundlage dieses Gestaltungsplanes kann die Grundeigentümerin nun der Stadt Uster ein entsprechendes Baugesuch einreichen.