Baugesuch Nr. 2020-0159: Forchstrasse 6a, Kirchuster

2. Dezember 2020
Fermo und Sandra Roth-Lötscher, Forchstrasse 6a, 8610 Uster; Erstellen eines zusätzlichen Parkplatzes, Forchstrasse 6a, Assek. Nr. 7343, Kat. Nr. B3556, Kirchuster (Wohnzone W4/70 - II)

Auflage
Die Pläne liegen bei der Abteilung Bau, Hochbau und Vermessung, Oberlandstrasse 82, 8610 Uster, 4. Stock bzw. nachstehend unter Dokumente zur Einsicht auf. 

Dauer
20 Tage

Interessenwahrung
Alle Angaben ohne Gewähr und ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Massgebliches Publikationsorgan für rechtsverbindliche Veröffentlichungen ist das «Amtsblatt des Kantons Zürich».

Begehren um die Zustellung von baurechtlichen Entscheiden müssen innert 20 Tagen seit der Ausschreibung im «Amtsblatt des Kantons Zürich» handschriftlich unterzeichnet (Fax oder E-Mail genügen nicht) bei der Stadt Uster, Abteilung Bau, Hochbau und Vermessung, Oberlandstrasse 82, Postfach, 8610 Uster, gestellt werden. Wer das Begehren nicht innert dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Die Rekursfrist läuft ab Zustellung des Entscheids.

  • §§ 315–316 Planungs- und Baugesetz PBG

Zugehörige Objekte