Wermatswilerstrasse Süd - Öffentliche Planauflage § 16 / 17
Wermatswilerstrasse Süd
Öffentliche Planauflage
Das folgende Projekt wird gemäss § 16 und § 17 Strassengesetz öffentlich aufgelegt:
- Einführung Tempo 30
- Bauliche Massnahmen Freie- bis Wagerenstrasse
Das Projekt ist, soweit möglich, vor Ort ausgesteckt oder markiert.
Das Projektdossier liegt vom 11. Juni 2025 während 30 Tagen bei der Stadt Uster, Abteilung Bau, 4. Stock, Oberlandstrasse 82, 8610 Uster, während der Büroöffnungszeiten zur Einsicht auf.
Gegen das Projekt kann innerhalb der Auflagefrist schriftlich bei folgender Stelle Einsprache erhoben werden: Stadt Uster, Infrastrukturmanagement, Oberlandstrasse 82, Postfach, 8610 Uster.
Rechtliche Hinweise
Mit der Einsprache können alle Mängel des Projektes geltend gemacht werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer durch das Projekt berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an dessen Änderung oder Aufhebung hat. Die Einsprache muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Allfällige Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit als möglich beizulegen (§ 17 StrG; §§ 22 ff. VRG).
Die Publikation erscheint auch im Amtsblatt des Kantons Zürich vom Mittwoch, 11. Juni 2025.
Zugehörige Objekte
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Bericht Technische Grundlage vom 28.02.2025 (PDF, 1.06 MB) | Download | 0 | Bericht Technische Grundlage vom 28.02.2025 |
Massnahmenplan vom 28.02.2025 (PDF, 918.43 kB) | Download | 1 | Massnahmenplan vom 28.02.2025 |
Name | Telefon | Kontakt |
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Infrastrukturbau und Unterhalt | 044 944 75 61 | Kontaktformular |