Grabräumungen 2026 auf dem Friedhof Uster
Die Hinterbliebenen können Pflanzen und Grabsteine bis zum 7. November 2026 entfernen. Danach wird zurückgelassenes Material durch die Abteilung Sicherheit unter Ablehnung jeder Entschädigungspflicht entfernt.
Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Stadtrat der Stadt Uster, Bahnhofstrasse 17, 8610 Uster, schriftlich Einsprache erhoben werden. Die Einsprache muss einen Antrag sowie dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen.
Die Verfügung der Vorsteherin der Abteilung Sicherheit vom 31. Mai 2022 und die Bestattungs- und Friedhofverordnung der Stadt Uster vom 1. Januar 2012 liegen während der Einsprachefrist bei der Stadtverwaltung Uster, Sekretariat Sicherheit, Oberlandstrasse 82, 8610 Uster, Tel. 044 944 72 91, zur Einsicht auf.
Zugehörige Objekte
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Bestattungs-und-Friedhofverordnung_20120101 (PDF, 94.57 kB) | Download | 0 | Bestattungs-und-Friedhofverordnung_20120101 |
Verfügung_Friedhof_Gräberräumung_2023_-_2026_20230 (PDF, 86.48 kB) | Download | 1 | Verfügung_Friedhof_Gräberräumung_2023_-_2026_20230 |
Name | Telefon | Kontakt |
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Sicherheit | 044 944 76 66 | Kontaktformular |