Kernzone Niederuster - Ersatzlose Aufhebung von Verkehrsbau- und Niveaulinien
Ersatzlose Aufhebung von Verkehrsbau- und Niveaulinien in der Kernzone Niederuster
Bekanntmachung
Die Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Zürich hat mit Verfügung Nr. 8525 vom 8. Oktober 2024 entlang der Seefeld- und Seesstrasse (Routen 744) in der Kernzone Niederuster die Bau- und Niveaulinien RRB Nr. 1589/1938, RRB Nr. 2924/1938 und RRB Nr. 403/1945 und die Baulinien RRB Nr. 3006/1950 ersatzlos aufgehoben.
Der Plan liegt vom 20. November 2024 bis 20. Dezember 2024 bei der Stadt Uster, Abteilung Bau, Stadthaus West, 4. Stock, Oberlandstrasse 82, 8610 Uster, während der Büroöffnungszeiten zur Einsichtnahme auf.
Innerhalb der genannten Auflagefrist von 30 Tagen können betroffene Grundeigentümer oder sonst wie in ihren schutzwürdigen Interessen berührte Personen, Gemeinden sowie andere Körperschaften oder Anstalten des öffentlichen Rechts gegen die Verkehrsbaulinienvorlage beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erheben, wobei die Rekursschrift einen Antrag und dessen Begründung enthalten muss.
Die Publikation erscheint auch im Amtsblatt des Kantons Zürich vom Mittwoch, 20. November 2024.
Zugehörige Objekte
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Plan Verkehrsbaulinien Seefeldstrasse (PDF, 1.2 MB) | Download | 0 | Plan Verkehrsbaulinien Seefeldstrasse |
Verfügung VDNr_8525_2024_Uster_Niederuster_Aufhebung-Verkehrsbaulinien (PDF, 189.76 kB) | Download | 1 | Verfügung VDNr_8525_2024_Uster_Niederuster_Aufhebung-Verkehrsbaulinien |
Name | Telefon | Kontakt |
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Stadtraum und Natur | 044 944 72 59 | Kontaktformular |