Festsetzung der Abwassergebühren
Festsetzung der Abwassergebühren
Der Stadtrat hat mit Beschluss Nr. 447 vom 22. Oktober 2024 die Abwassergebühren festgesetzt. Unter Vorbehalt der Rechtskraft treten die Benutzungsgebühren auf den 1. Januar 2025 in Kraft.
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Uster, Amtsstrasse 3, 8610 Uster, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen.
Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.
Zugehörige Objekte
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