Quartierplan «Blumenweg», Niederuster

7. Oktober 2024

Quartierplan «Blumenweg», Niederuster
Kreditbewilligung

Der Stadtrat hat mit Beschluss Nr. 282 vom 25. Juni 2024 für das Quartierplanverfahren «Blumenweg», Niederuster einen Zusatzkredit von 224 000 Franken als gebundene Ausgaben bewilligt.

Gegen diesen Beschluss kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Uster, Amtsstrasse 3, 8610 Uster, wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert 5 Tagen schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen (§ 19 Abs. 1 lit. c i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 21a und § 22 Abs. 1 VRG) erhoben werden.

Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.

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