Kreuzstrasse, Neuwiesen- bis Wermatswilerstrasse - Kreditbewilligung
Kreuzstrasse
Neuwiesen- bis Wermatswilerstrasse
Kreditbewilligung
Der Stadtrat hat mit Beschluss Nr. 190 vom 7. Mai 2024 für die Kreuzstrasse, Neuwiesen- bis Wermatswilerstrasse, einen Kredit von 850 000 Franken, davon 817 570 Franken als gebundene Ausgaben bewilligt.
Gegen diesen Beschluss kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Uster, Amtsstrasse 3, 8610 Uster, wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert 5 Tagen schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen (§ 19 Abs. 1 lit. c i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 21a und § 22 Abs. 1 VRG) erhoben werden.
Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Infrastrukturbau und Unterhalt | 044 944 75 61 | Kontaktformular |