ARA Uster: Schlammbehandlung wird saniert und umgebaut

17. Juni 2021
Die Schlammbehandlung der Abwasserreinigungsanlage Jungholz in Uster wird von 2022 bis 2025 saniert. Der Stadtrat hat im Rahmen seiner Langfristplanung beschlossen, die teilweise 60 Jahre alten Bauten und Einrichtungen zu erneuern und gleichzeitig auch die notwendige Kapazität für das prognostizierte Bevölkerungswachstum bis ins Jahr 2045 zu schaffen. Über den Baukredit zur Sanierung der Schlammbehandlung entscheiden die Stimmberechtigten voraussichtlich im kommenden November.

Seit 1956 reinigt die Abwasserreinigungsanlage (ARA) Jungholz das Abwasser der Stadt Uster und seit 1996 auch dasjenige der Gemeinde Greifensee. Sie wurde von 2008 bis 2011 auf 48 000 Einwohner­werte (EW) saniert und erweitert. Die «Einwohnerwerte» berücksichtigen neben den Einwohnern auch das Abwasser von den Arbeitsplätzen. Bereits mit dem Ausbau von 2011 war klar, dass bis 2035 neue Gesetze wie auch das Bevölkerungswachstum weitere Investitionen erfordern werden. Entsprechend hat der Stadtrat im Jahr 2016 die Langfristplanung der ARA 2016–2035 genehmigt. Sie sieht drei Etappen vor: Die erste Etappe (2017–2020) umfasste die mechanische Abwasserreinigung. Mit der zweiten Etappe (2019–2025) soll die Schlammbehandlung saniert werden, und die dritte Etappe sieht vor, von 2024 bis 2030 die biologische Abwasserreinigung und Abwasserfiltration zu erneuern sowie eine neue Reinigungsstufe einzubauen, die Mikroverunreinigungen eliminiert.

Erste Etappe abgeschlossen

Die Sanierung der mechanischen Abwasserreinigung umfasste den Ersatz des bestehenden Sand-/Fettfangs, den Bau eines neuen Betriebsgebäudes für die technischen Einrichtungen und die bauliche Sanierung der Gebäude der mechanischen Abwasserreinigung. Auf dem Dach des neuen Betriebsgebäudes wurde eine Photovoltaikanlage installiert. Der Stadtrat hat im März 2018 dafür einen Kredit von 4,95 Millionen Franken als gebundene Ausgabe gesprochen. Die Bauarbeiten begannen im November 2018, und bis Mai 2020 konnten alle Anlageteile in Betrieb genommen werden. Infolge der Corona-Pandemie war es bisher nicht möglich, der Bevölkerung anlässlich eines Tages der offenen Türe die neuen Anlagen zu zeigen.

Sanierung Schlammbehandlung als zweite Etappe

Die Sanierung der Schlammbehandlung wird notwendig, weil zahlreiche Anlageteile nicht mehr dem Stand der Technik entsprechen, die Platzverhältnisse sehr eng und einige über 60 Jahre alte Gebäude und Behälter sanierungsbedürftig sind. Die heutige Kapazität der Schlammfaulung ist zu klein und muss dem Bevölkerungswachstum angepasst werden.

Ausgehend von einer Machbarkeitsstudie erarbeitete ein Generalplanerteam ein Vor- und Bauprojekt. Diese sehen den Ausbau der Schlammbehandlung auf eine Kapazität von 60 000 Einwohnerwerten vor und umfassen im Wesentlichen den Neubau von zwei neuen Faulräumen, den Umbau der bestehenden Faulräume zu einem Gasspeicherbehälter und Schlammstapel sowie die Erneuerung diverser technischer Einrichtungen zur Gasverwertung und Abluftbehandlung.

Die ARA wird mit ihren beiden neuen Faulräumen die Ustermer Ortseinfahrt von Greifensee her kommend prägen. Daher wurde der Gestaltung der Bauten besondere Aufmerksamkeit geschenkt und mit der Stadtbildkommission besprochen. Die bestehende Industriearchitektur mit den Klinkerfassaden wird beibehalten und auch für die neuen Anlageteile übernommen. Ebenfalls im Baukredit enthalten ist die Installation von Photovoltaikanlagen auf dem Dach und an der Südfassade des Schlammbehandlungsgebäudes.

Die ARA wird während der Umbauarbeiten durchgehend in Betrieb sein. Der Umbau startet voraussichtlich im Februar 2022 und wird im Sommer 2025 abgeschlossen sein.

Der Stadtrat hat 2019 einen Projektierungskredit von 1,7 Millionen Franken beschlossen und am 8. Juni 2021 eine Weisung für einen Baukredit von 16,1 Millionen Franken zuhanden des Gemeinderats verabschiedet. Die Stimmberechtigten werden voraussichtlich im kommenden November über den Kredit an der Urne entscheiden können. Dieser enthält 12 Millionen Franken als gebundene Kosten für die Sanierung der bestehenden Anlage.

Finanzierung über Abwassergebühren

Investitionen sowie der Betrieb der ARA und der öffentlichen Kanalisation werden aus dem Spezialfinanzierungsfonds «Stadtentwässerung» und nicht aus dem allgemeinen Steuerhaushalt finanziert. Dieser Fonds wird aus den Abwassergebühren finanziert und erlaubt, Investitionsspitzen von grösseren Sanierungs- und Ausbauarbeiten zu glätten. Die Abwassergebühren betragen pro Kopf und Jahr im Mittel 130 Franken und sind seit der Einführung 2001 unverändert. Dank der umsichtigen Planung ist aus heutiger Sicht davon auszugehen, dass zur Finanzierung der umfangreichen Investitionen keine Gebührenerhöhung notwendig sein wird.

Visualisierung neue Faultürme
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