Fundbüroverordnung

Das Fundbüro ist integriert in die Einwohnerdienste der Stadt Uster. Es ist die verantwortliche Stelle zur Entgegennahme, Vermittlung und Aufbewahrung von Fundanzeigen und Fundgegenständen. Diese Verordnung enthält die einschlägigen Vorschriften.

Informationen

Datum
23. August 2011
Herausgeber/-in
Stadt Uster
Autor/-in
Abteilung Sicherheit

Dokumente

Name
p2.c.5.12_fundburoverordnung.pdf (PDF, 58 kB) Download 0 p2.c.5.12_fundburoverordnung.pdf

Zugehörige Objekte