Gebühren der Stadt Uster / Änderungen Gebührentarif
Mit Beschluss vom 27. Oktober 2026 hat der Stadtrat die städtischen Gebühren angepasst. Die Anpassungen treten auf den 1. Januar 2027 in Kraft.
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen von der Publikation an gerechnet, beim Bezirksrat Uster, Amtsstrasse 3, 8610 Uster, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag sowie dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.
Der Beschluss ist auf Uster.ch unter den Geschäften des Stadtrates in der Sitzung vom 27. Oktober 2026 einsehbar.
Uster, 4. November 2026
Stadtrat Uster
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