Die Stadtpolizei Uster intensiviert Kontrollen bei Trendfahrzeugen
Im Rahmen der Schwerpunktaktion mussten 15 Jugendliche beanstandet werden, weil sie das gesetzlich vorgeschriebene Mindestalter von 14 Jahren für das Führen solcher Fahrzeuge nicht erreicht hatten. Zudem wurden 13 Personen wegen überhöhter Geschwindigkeit zur Anzeige gebracht. In sechs Fällen mussten die lenkenden Personen wegen Fahrunfähigkeit aus dem Verkehr gezogen und verzeigt werden.
Vor dem Inkrafttreten der Gesetzesanpassung am 1. Juli 2025 kam es ausserdem vermehrt zu Ordnungsbussen, weil E-Trottinetts und E-Roller zu zweit benutzt wurden. Seit der neuen Regelung ist das Mitführen einer zusätzlichen Person auf einem E-Roller oder E-Scooter jedoch zulässig – vorausgesetzt, die lenkende Person ist mindestens 16 Jahre alt und es sind Fussraster für beide Personen vorhanden.
Trendfahrzeuge halten immer mehr Einzug in den Strassenverkehr. Für diese Fahrzeugkategorien gelten grundsätzlich dieselben Regeln, wie für Fahrräder und Motorfahrräder. Die detaillierten Informationen zu den verschiedenen elektrisch angetriebenen Gefährten sind unter dem nachfolgenden Link abrufbar.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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