Gebühren der Stadt Uster / Anpassung Gebührentarif (Bestattungswesen)
Mit Beschluss vom 8. Juli 2025 hat der Stadtrat die städtischen Gebühren betreffend dem neuen Gemeinschaftsgrab (Pt. 8.8.1) angepasst. Diese Anpassung tritt auf den 1. September 2025 in Kraft.
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen von der Publikation an gerechnet, beim Bezirksrat Uster, Amtsstrasse 3, 8610 Uster, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag sowie dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.
Der Beschluss ist auf Uster.ch unter den Geschäften des Stadtrates in der Sitzung vom 8. Juli 2025 einsehbar.
Uster, 16. Juli 2025
Stadtrat Uster
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