Sanierung Kreuzstrasse Süd - Kreditbewilligung
Sanierung Kreuzstrasse Süd
Kreditbewilligung
Der Stadtrat hat mit Beschluss Nr. 300 vom 8. Juli 2025 für die Sanierung der Kreuzstrasse Süd einen Kredit von 525 000 Franken als gebundene Ausgaben bewilligt.
Rechtliche Hinweise
Gegen diesen Beschluss kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat
Uster, Amtsstrasse 3, 8610 Uster, wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert 5 Tagen schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen (§ 19 Abs. 1 lit. c i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 21a und § 22 Abs. 1 VRG) erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich,
beizulegen.
Zugehörige Objekte
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Beschluss Nr. 300 Kreuzstrasse Süd (PDF, 125.43 kB) | Download | 0 | Beschluss Nr. 300 Kreuzstrasse Süd |
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