Sanierung Kreuzstrasse Süd - Projektfestsetzung
Sanierung Kreuzstrasse Süd
Projektfestsetzung
Der Stadtrat hat mit Beschluss Nr. 300 vom 8. Juli 2025 das Projekt «Sanierung
Kreuzstrasse Süd» vom 26. Juni 2025 gemäss § 15 Strassengesetz (StrG) festgesetzt.
Gegen diesen Entscheid kann innerhalb der Auflagefrist schriftlich bei folgender Stelle Rekurs erhoben werden: Baurekursgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich.
Rechtliche Hinweise
Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen.
Ergänzende rechtliche Hinweise
Materielle und formelle Entscheide des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.
Die Publikation erscheint auch im Amtsblatt des Kantons Zürich vom Mittwoch, 16. Juli 2025.
Zugehörige Objekte
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Beschluss Nr. 300 Kreuzstrasse Süd (PDF, 125.43 kB) | Download | 0 | Beschluss Nr. 300 Kreuzstrasse Süd |
Festsetzungsdossier vom 26. Juni 2025 (PDF, 12.36 MB) | Download | 1 | Festsetzungsdossier vom 26. Juni 2025 |
Name | Telefon | Kontakt |
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