Asylstrasse, Dauernde Verkehrsanordnung
Uster, Asylstrasse
Dauernde Verkehrsanordnung
Auf Antrag der Stadt Uster hat die Kantonspolizei folgende Verkehrsanordnung verfügt:
Begegnungszone mit Geschwindigkeitsbeschränkung 20 km/h
Auf folgender Strasse wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Fahrzeuge auf 20 km/h festgesetzt und als Begegnungszone signalisiert:
- Asylstrasse, ab Wagerenstrasse bis Ende Wagerenhof
Verfügende Stelle
Kantonspolizei Zürich - Verkehrspolizei - Spezialabteilung
Rechtliche Hinweise
Gegen diese Verkehrsanordnung kann während der Rekursfrist bei der Kontaktstelle Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
Ergänzende rechtliche Hinweise
Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig; die Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen.
Rekurse gegen die unterstützenden, baulichen Massnahmen sind an das Baurekursgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, zu richten.
Kontaktstelle
Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich, Rekursabteilung, Postfach, 8090 Zürich
Die Publikation erscheint auch im Amtsblatt des Kantons Zürich vom 18. Juni 2025.
Zugehörige Objekte
Name | |||
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Verfügung Begegnungszone (PDF, 123.83 kB) | Download | 0 | Verfügung Begegnungszone |
Massnahmenplan (PDF, 1.5 MB) | Download | 1 | Massnahmenplan |
Name | Telefon | Kontakt |
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Sicherheit | 044 944 76 66 | Kontaktformular |