Niederuster, Dauernde Verkehrsanordnung

4. Juni 2025

Uster, Niederuster
Dauernde Verkehrsanordnung

Auf Antrag der Stadt Uster hat die Kantonspolizei folgende Verkehrsanordnung verfügt:

Erweiterung der Zone mit Geschwindigkeitsbeschränkung 30 km/h

Auf folgender Strasse wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Fahrzeuge auf 30 km/h festgesetzt und als Erweiterung der Zone signalisiert:

- Alte Riedikerstrasse
- Strandbadweg
- Seeweg

Verfügende Stelle
Kantonspolizei Zürich - Verkehrspolizei - Spezialabteilung

Rechtliche Hinweise
Gegen diese Verkehrsanordnung kann während der Rekursfrist bei der Kontaktstelle Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.

Ergänzende rechtliche Hinweise
Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig; die Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen.

Kontaktstelle
Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich, Rekursabteilung, Postfach, 8090 Zürich

Die Publikation erscheint auch im Amtsblatt des Kantons Zürich vom 4. Juni 2025.
 

Zugehörige Objekte

Name
Stellungnahme T30-Zone Niederuster (ohne baulichen Massnahmen) (PDF, 130 kB) Download 0 Stellungnahme T30-Zone Niederuster (ohne baulichen Massnahmen)
Verfügung T30-Zone Niederuster (ohne baulichen Massnahmen) (003) (PDF, 102.05 kB) Download 1 Verfügung T30-Zone Niederuster (ohne baulichen Massnahmen) (003)