«Gebiet Hinterwiesen» Teilrevision Richt- und Nutzungsplanung - Inkraftsetzung

14. Mai 2025

Die vom Gemeinderat am 4. September 2017 festgesetzten und von der Baudirektion des Kantons Zürich mit Verfügung vom 26. März 2018 genehmigten Änderungen Zonenplan sowie Siedlungs- und Landschaftsplan und Verkehrsplan «Gebiet Hinterwiesen» werden auf den 22. Juni 2025 in Kraft gesetzt.

Auflage
Der Beschluss kann vom 14. Mai 2025 bis 13. Juni 2025 bei der Stadt Uster, Abteilung Bau, (Stadthaus West, 4. OG), Oberlandstrasse 82, 8610 Uster, während den ordentlichen Öffnungszeiten eingesehen werden.

Rechtsmittel
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen beim Baurekursgericht des Kantons Zürich schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Materielle und formelle Urteile des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.

Die Publikation erscheint im Anzeiger von Uster sowie im Amtsblatt vom Mittwoch, 14. Mai 2025.

Zugehörige Objekte

Name
Beschluss SRB 195 «Gebiet-Hinterwiesen» (PDF, 188.31 kB) Download 0 Beschluss SRB 195 «Gebiet-Hinterwiesen»