Sanierung Ifangweg, Projektfestsetzung
Sanierung Ifangweg
Die Stadt Uster hat mit Verfügung Nr. IM-001/2025 vom 17. Februar 2025 das Projekt «Sanierung Ifangweg» vom 17. Februar 2025 gemäss § 15 des kantonalen Strassengesetzes festgesetzt.
Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen.
Materielle und formelle Entscheide des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.
Zugehörige Objekte
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Verfügung Projektfestsetzung Ifangweg (PDF, 192.75 kB) | Download | 0 | Verfügung Projektfestsetzung Ifangweg |
Bauprojekt Projektfestsetzung (PDF, 10.28 MB) | Download | 1 | Bauprojekt Projektfestsetzung |
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