Seestrasse, Dauernde Verkehrsanordnung
Seestrasse
Dauernde Verkehrsanordnung
Auf Antrag des Kantonalen Tiefbauamtes und im Einvernehmen mit der Stadt Uster wird zur Verbesserung der Lärmsituation auf folgender Strasse die signalisierte Innerorts-Höchstgeschwindigkeit für Fahrzeuge auf 30 km/h festgelegt (bisher HG 50 km/h):
- Seestrasse, Abschnitt ab Knoten (See-/Seefeld-/Sonnenbergstrasse) bis Liegenschaft Seestrasse Nr. 153a
Rechtliche Hinweise
Gegen diese Verfügung kann während 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Freischützgasse 1, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
Ergänzende rechtliche Hinweise
Das Beschwerdeverfahren ist kostenpflichtig; die Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen.
Die Publikation erscheint auch im Amtsblatt des Kantons Zürich vom Mittwoch, 19. Februar 2025.
Zugehörige Objekte
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Verfügung Seestrasse Tempo 30 (PDF, 60.68 kB) | Download | 0 | Verfügung Seestrasse Tempo 30 |
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