Winikerstrasse, Gehwegverlängerung und Meteorwasserkanal - Projektfestsetzung

29. November 2023

Winikerstrasse
Gehwegverlängerung und Meteorwasserkanal
Projektfestsetzung

Der Stadtrat hat mit Beschluss Nr. 474 vom 21. November 2023 das Projekt «Winikerstrasse, Gehwegverlängerung und Meteorwasserkanal» vom 9. November 2023 gemäss § 15 des kantonalen Strassengesetzes festgesetzt.

Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen. Materielle und formelle Entscheide des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.

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