Revitalisierung Werrikerbach Nr. 6266, Abschnitt 7 – 9 sowie Festlegung des Gewässerraums. Öffentliche Bekanntmachung und Planauflage gemäss § 18a des Wasserwirtschaftsgesetzes
Revitalisierung Werrikerbach Nr. 6266, Abschnitt 7 – 9 sowie Festlegung des Gewässerraums. Öffentliche Bekanntmachung und Planauflage gemäss § 18a des Wasserwirtschaftsgesetzes (WWG, LS 724.11).
Die Stadt Uster beabsichtigt den Werrikerbach, öffentliches Gewässer Nr. 6266, zwischen dem Wildsbergweg in Nänikon bis Böschstrasse in Werrikon (Kilometrierung 2'200 – 3'100) ökologisch aufzuwerten.
Gleichzeitig mit den Akten und Plänen des Wasserbauprojektes liegt auch der Plan des Gewässerraums für den Werrikerbach gemäss Art. 36a des Gewässerschutzgesetzes (GSchG, SR 814.20) in diesem Abschnitt auf.
Rechtsmittelbelehrung
Einsprachen gegen dieses Projekt und/oder gegen den Gewässerraum können innert einer Frist von 30 Tagen, die am 20. Oktober 2023 abläuft, mit schriftlicher Begründung im Doppel bei der Stadt Uster, zuhanden der Baudirektion, AWEL Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft, Walcheplatz 2, Postfach, 8090 Zürich, erhoben werden. Die Akten und Pläne liegen während der Einsprachefrist in der Abteilung Bau (Oberlandstrasse 82, 4. Stock) der Stadt Uster zu den üblichen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme auf.
Zugehörige Objekte
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Technischer Bericht 2023 (PDF, 26.91 MB) | Download | 0 | Technischer Bericht 2023 |
Name | Telefon | Kontakt |
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Stadtraum und Natur | 044 944 72 59 | Kontaktformular |