Öffentliche Auflage der Verordnung zum Schutze der Naturobjekte von kommunaler Bedeutung (SVO)

20. September 2023

Neufestsetzung der «Verordnung zum Schutze der Naturobjekte von kommunaler Bedeutung» 
Öffentliche Auflage

Der Stadtrat hat gestützt auf § 203 PBG mit Beschluss Nr. 366 vom 12. September 2023 die überarbeitete Verordnung zum Schutze der Naturobjekte von kommunaler Bedeutung (SVO) festgesetzt.

Die Projektakten liegen vom 20. September 2023 bis zum 19. Oktober 2023 während den Büroöffnungszeiten im Stadthaus West, Abteilung Bau (4. OG), Oberlandstrasse 82, 8610 Uster, öffentlich zur Einsicht auf. 

Bei Fragen gibt Philipp Jucker, Leistungsgruppenleiter Natur, Land- und Forstwirtschaft Auskunft. Falls Sie ein persönliches Gespräch wünschen, bitten wir Sie, vorgängig telefonisch ein Termin zu vereinbaren. 

Rechtsmittelbelehrung

Gegen die Entlassungen kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung ent­halten. Der angefochtene Beschluss ist ge­nau zu bezeichnen und, soweit möglich, bei­zulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit wie mög­lich, beizulegen. Rekursentscheide des Bau­rekursgerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.

Zugehörige Objekte

Name
Verordnung zum Schutze der Naturobjekte 2023 (PDF, 364.5 kB) Download 0 Verordnung zum Schutze der Naturobjekte 2023
Übersichtsplan SVO (PDF, 17.7 MB) Download 1 Übersichtsplan SVO
Beschluss SRB 366 (PDF, 199.11 kB) Download 2 Beschluss SRB 366