Öffentliche Auflage der Verordnung zum Schutze der Naturobjekte von kommunaler Bedeutung (SVO)
Neufestsetzung der «Verordnung zum Schutze der Naturobjekte von kommunaler Bedeutung»
Öffentliche Auflage
Der Stadtrat hat gestützt auf § 203 PBG mit Beschluss Nr. 366 vom 12. September 2023 die überarbeitete Verordnung zum Schutze der Naturobjekte von kommunaler Bedeutung (SVO) festgesetzt.
Die Projektakten liegen vom 20. September 2023 bis zum 19. Oktober 2023 während den Büroöffnungszeiten im Stadthaus West, Abteilung Bau (4. OG), Oberlandstrasse 82, 8610 Uster, öffentlich zur Einsicht auf.
Bei Fragen gibt Philipp Jucker, Leistungsgruppenleiter Natur, Land- und Forstwirtschaft Auskunft. Falls Sie ein persönliches Gespräch wünschen, bitten wir Sie, vorgängig telefonisch ein Termin zu vereinbaren.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Entlassungen kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit wie möglich, beizulegen. Rekursentscheide des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.
Zugehörige Objekte
Name | |||
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Verordnung zum Schutze der Naturobjekte 2023 (PDF, 364.5 kB) | Download | 0 | Verordnung zum Schutze der Naturobjekte 2023 |
Übersichtsplan SVO (PDF, 17.7 MB) | Download | 1 | Übersichtsplan SVO |
Beschluss SRB 366 (PDF, 199.11 kB) | Download | 2 | Beschluss SRB 366 |
Name | Telefon | Kontakt |
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Stadtraum und Natur | 044 944 72 59 | Kontaktformular |