Sanierung Seeweg, Instandstellung Werkleitungen

7. Juni 2023

Sanierung Seeweg, Instandstellung Werkleitungen

Der Stadtrat hat mit Beschluss Nr. 192 vom 30. Mai 2023 für die Anpassungen an den Werkleitungen Seeweg einen Kredit von 1 795 000 Franken als gebundene Ausgaben bewilligt.

Gegen diesen Beschluss kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Uster, Amtsstrasse 3, 8610 Uster, wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert 5 Tagen schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen (§ 19 Abs. 1 lit. c i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 21a und § 22 Abs. 1 VRG) erhoben werden.

Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.

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