Gebührentarif der Stadt Uster / Anpassung Einbürgerungsgebühren
Mit Beschluss vom 9. Mai 2023 hat der Stadtrat die Einbürgerungsgebühren angepasst.
Die Anpassungen treten auf den 1. Juli 2023 in Kraft.
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen von der Publikation an gerechnet, beim Bezirksrat Uster, Amtsstrasse 3, 8610 Uster, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag sowie dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.
Stadtrat Uster
Uster, 12. Mai 2023
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Steuerung und Führung | 044 944 72 04 | Kontaktformular |