Volksreferendum «NEIN zu unfairen Stromgebühren» / Feststellen Zustandekommen und Anordnung Abstimmungstermin

15. März 2023
Das Volksreferendum «NEIN zu unfairen Strompreisen» ist zustande gekommen. Die Vorlage gelangt am 26. November 2023 (Ausweichdatum: 19. November) an die Urne.

Der Gemeinderat hat am 14. November 2022 die Weisung Nr. 4/2022 des Stadtrates betreffend der Verordnung über die gemeinwirtschaftlichen Leistungen der Energie Uster AG mit 18 zu 16 Stimmen angenommen. Dagegen wurde das Volksreferendum ergriffen. Dieses wurde am 23. Januar 2023 eingereicht.

Der Stadtrat hat mit Beschluss vom 7. März 2023 folgendes beschlossen:

  1. Es wird festgestellt, dass das Volksreferendum «NEIN zu unfairen Strompreisen» zustande gekommen ist.
  2. Als Abstimmungstermin wird der Sonntag, 26. November 2023 mit Ausweichtermin auf den Sonntag, 19. November 2023 festgesetzt.

Gegen diesen Beschluss kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert 5 Tagen von der Veröffentlichung an gerechnet (Fristenlauf beginnend am Tage nach der Veröffentlichung), schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Uster, Amtsstrasse 3, 8610 Uster erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. c i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie
§ 21a und § 22 Abs. 1 VRG). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.

Uster, 15. März  2022
Stadtrat Uster

Zugehörige Objekte