Betreibungsregisterauskunft

Für Auskünfte aus dem Betreibungsregister gegenüber Dritten ist ein Interessennachweis erforderlich (Art. 8a SchKG).

Als Interessennachweis kann beispielsweise geltend gemacht werden:

• Mietinteressentenformular
• Darlehensvertrag
• Schriftliche Bestellung
• Verträge

Eine Betreibungsregisterauskunft können Sie online hier bestellenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..

Die Gebühr für eine Auskunft aus dem Betreibungsregister beträgt am Schalter CHF 17.00 (per Post CHF 18.00).

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