Der Stadtrat beantragt dem Gemeinderat, gestützt auf Art. 32 lit. d der Gemeindeordnung vom 25. November 2007 sowie § 130 Abs. 3 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR), folgenden Beschluss zu fassen:
- Der Gemeinderat nimmt vom Zustandekommen, der Gültigkeit und dem Inhalt der Kommunalen Volksinitiative „Umweltschutz konkret“ Kenntnis.
- Der Gemeinderat lehnt die Initiative ab.
- Der Gemeinderat verzichtet auf die Ausarbeitung eines Gegenvorschlages.
- Mitteilung an den Stadtrat zum Vollzug.
Der Antrag Nr. 38 des Stadtrates betreffend Kommunale Volksinitiative «Umweltschutz konkret» wird an der Sitzung vom 14. Februar 2011 wie folgt abgestimmt:
Der Gemeinderat nimmt vom Zustandekommen, der Gültigkeit und dem Inhalt der Kommunalen Volksinitiative «Umweltschutz konkret» mit 33 : 0 Stimmen Kenntnis.
Der Gemeinderat lehnt die Initiative mit 17 : 16 Stimmen nicht ab.
Der Gemeinderat unterstützt mit 16 : 13 Stimmen den nachfolgenden Gegenvorschlag:
Die Gemeindeordnung der Stadt Uster wird wie folgt ergänzt:
Art. 1 Abs. 3 (unverändert gemäss Initiativtext)
Die Gemeinde sorgt im Rahmen ihrer Zuständigkeit für die Erhaltung der Lebens-grundlagen und für den schonenden Umgang mit den natürlichen Ressourcen. Sie ist einer ökologisch, wirtschaftlich und sozial nachhaltigen Entwicklung verpflichtet.
Art. 1 Abs. 4
Sie setzt sich im Rahmen ihrer Zuständigkeit ein für
a) den sparsamen Umgang mit Primärenergien
b) eine kontinuierliche Reduktion des Energieverbrauchs pro Einwohnerin und Einwohner - insbesondere von nicht erneuerbaren Energien
c) eine kontinuierliche Reduktion des CO2 Ausstosses pro Einwohnerin und Einwohner
d) die Förderung der Energieeffizienz und erneuerbarer Energiequellen