Antrag des Stadtrates betreffend kommunale Volksinitiative "Umweltschutz konkret", Bericht und Antrag zuhanden Gemeinderat

Nummer
38/2010
Geschäftsart
Bericht und Antrag
Datum
23. November 2010
Beschreibung
Der Stadtrat beantragt dem Gemeinderat, gestützt auf Art. 32 lit. d der Gemeindeordnung vom 25. November 2007 sowie § 130 Abs. 3 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR), folgenden Beschluss zu fassen:
  1. Der Gemeinderat nimmt vom Zustandekommen, der Gültigkeit und dem Inhalt der Kommunalen Volksinitiative „Umweltschutz konkret“ Kenntnis.
  2. Der Gemeinderat lehnt die Initiative ab.
  3. Der Gemeinderat verzichtet auf die Ausarbeitung eines Gegenvorschlages.
  4. Mitteilung an den Stadtrat zum Vollzug.


Der Antrag Nr. 38 des Stadtrates betreffend Kommunale Volksinitiative «Umweltschutz konkret» wird an der Sitzung vom 14. Februar 2011 wie folgt abgestimmt:
Der Gemeinderat nimmt vom Zustandekommen, der Gültigkeit und dem Inhalt der Kommunalen Volksinitiative «Umweltschutz konkret» mit 33 : 0 Stimmen Kenntnis.
Der Gemeinderat lehnt die Initiative mit 17 : 16 Stimmen nicht ab.
Der Gemeinderat unterstützt mit 16 : 13 Stimmen den nachfolgenden Gegenvorschlag:
Die Gemeindeordnung der Stadt Uster wird wie folgt ergänzt:
Art. 1 Abs. 3 (unverändert gemäss Initiativtext)
Die Gemeinde sorgt im Rahmen ihrer Zuständigkeit für die Erhaltung der Lebens-grundlagen und für den schonenden Umgang mit den natürlichen Ressourcen. Sie ist einer ökologisch, wirtschaftlich und sozial nachhaltigen Entwicklung verpflichtet.
Art. 1 Abs. 4
Sie setzt sich im Rahmen ihrer Zuständigkeit ein für
a) den sparsamen Umgang mit Primärenergien
b) eine kontinuierliche Reduktion des Energieverbrauchs pro Einwohnerin und Einwohner - insbesondere von nicht erneuerbaren Energien
c) eine kontinuierliche Reduktion des CO2 Ausstosses pro Einwohnerin und Einwohner
d) die Förderung der Energieeffizienz und erneuerbarer Energiequellen

Zugehörige Objekte

Name
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